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Datenschutz

Kurz gefasst: Dieser Dienst führt kein Nutzerkonto, setzt keine Cookies und bindet nichts von fremden Servern ein. Es gibt eine Strichliste ohne Personenbezug — keine IP-Adresse, keine Kennung, kein Wiedererkennen. Über einzelne Besucher wird nichts gespeichert außer einer Gerätekennung, wenn jemand Benachrichtigungen einschaltet. Personenbezogene Daten Dritter werden nur beim Spielgeschehen verarbeitet: Namen von Spielern und Schiedsrichtern. Beides steht unten ausführlich.

Wer verantwortlich ist

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist Jan-Niklas Drechsler, erreichbar unter post@eckdaten.app. EckDaten.app ist ein privater, nicht-kommerzieller Dienst ohne Werbung, ohne Abonnement und ohne Bezahlschranke; weitere Angaben stehen im Impressum.

Was beim bloßen Aufrufen passiert

Was gezählt wird

Bis zum 25. August 2026 zählte dieser Dienst gar nichts. Seitdem führt der Server eine Strichliste, um zu sehen, ob und wie die App benutzt wird. Sie ist so gebaut, dass keine personenbezogenen Daten entstehen — und das ist keine Beteuerung, sondern liegt an vier Entscheidungen, die man nachprüfen kann.

Gezählt wird

Auch das Letzte bleibt eine reine Strichliste: Aus „zwölfmal Tabelle geöffnet" lässt sich nicht ablesen, ob das zwölf Personen waren oder eine. Genau das ist beabsichtigt — die Zahlen sollen zeigen, was an dieser App benutzt wird und was nicht, und sonst nichts.

Nicht gezählt und nicht gespeichert wird

Wie lange und wer es sieht

Gespeichert wird ausschließlich ein Zählerstand je Tag und Merkmal. Die Datei enthält keine Zeile, die zu einem Menschen gehört. Sie wird nach 90 Tagen gelöscht. Zu sehen sind die Zahlen nur auf der passwortgeschützten Betriebsseite; sie werden nicht weitergegeben und nicht ausgewertet, um jemanden anzusprechen.

Zusätzlich werden kleine Werte gar nicht erst als Zahl angezeigt, sondern als „unter 5". An einem ruhigen Tag könnte „1 Aufruf" in Verbindung mit anderem Wissen sonst doch auf eine Person deuten.

Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) daran, zu wissen, ob ein Dienst benutzt wird und auf welchen Geräten er funktionieren muss. Da keine personenbezogenen Daten gespeichert werden, gibt es hier nichts zu beauskunften oder zu löschen — es existiert schlicht nichts, das Ihnen zugeordnet wäre.

Das Kalender-Abo

Ein Kalenderabo wird von Google, Apple oder Microsoft abgerufen — nicht vom Gerät. Beim Server erscheint deshalb der Kalenderdienst, nicht der Mensch. Für das Abo ist keine Anmeldung nötig und es wird nichts gespeichert: Die Adresse eines Vereinskalenders ist öffentlich und für alle gleich.

Benachrichtigungen — hier entsteht eine Gerätekennung

Das ist die einzige Stelle, an der dieser Dienst etwas über ein einzelnes Gerät speichert, und deshalb steht sie hier ausdrücklich.

Wer Benachrichtigungen einschaltet, meldet sein Gerät beim Push-Dienst seines Browsers an (Google, Apple oder Mozilla — je nach Browser). Dabei entsteht eine dauerhafte Adresse, die genau dieses Gerät bezeichnet. Gespeichert werden ausschließlich:

Nicht gespeichert werden: Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Standort, ein Verlauf der zugestellten Nachrichten oder irgendetwas über das Verhalten in der App.

Der Inhalt ist verschlüsselt (RFC 8291): Der Push-Dienst leitet die Nachricht weiter, lesen kann er sie nicht.

Rechtsgrundlage ist die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), erteilt durch das Einschalten. Widerruf jederzeit über „Ausschalten“ in der App oder durch Entzug der Benachrichtigungs­erlaubnis im Browser. Beim Ausschalten wird der Eintrag gelöscht, nicht markiert. Ungültig gewordene Anmeldungen (Gerät zurückgesetzt, App gelöscht) entfernt der Dienst von sich aus, sobald der Push-Dienst sie als endgültig ungültig meldet.

Woher die Daten kommen

Alle diese Abrufe macht der Server, nicht der Browser. Die Adresse eines Besuchers gelangt dadurch zu keinem dieser Anbieter.

Namen von Spielern und Schiedsrichtern

Zum Spielgeschehen werden Namen genannt. Das sind personenbezogene Daten. Im Einzelnen:

Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Wer in einem Bundesligaspiel aufläuft oder es leitet, tut das in einem öffentlichen Ereignis von erheblichem öffentlichem Interesse; wer getroffen hat, wer verwarnt wurde und wer gewechselt hat, wird von jeder Zeitung, jedem Radiosender und der Liga selbst verbreitet. Das Interesse der Nutzer, den Spielverlauf zu erfahren, überwiegt die geringfügige Beeinträchtigung der betroffenen Personen, deren berufliche Leistung ohnehin öffentlich berichtet wird.

Bewertungen gehören nicht dazu. Beim „Spieler des Spiels“ liefert die Quelle eine Note mit; sie wird nicht übernommen. Ein Tor ist eine Tatsache, eine Note ist die Beurteilung einer Person — und es steht nirgends, wer sie vergeben hat. Eine Zahl ohne Urheber sieht aus wie eine Messung und ist eine Meinung.

Betroffene können widersprechen (Art. 21 DSGVO). Eine formlose Nachricht an die im Impressum genannte Adresse genügt; der Name wird dann nicht mehr angezeigt.

Übernommen wird nur der Name und was zum Vorgang gehört — Minute, Spielstand, „Elfmeter“, „Eigentor“. Nicht die Spielerkennung der Quelle, die ein dauerhafter Personenschlüssel wäre, und nicht die Personenfotos, die jede Antwort mitliefert. Beides wird beim Auswerten verworfen, nicht erst beim Anzeigen. Die Angaben leben nur so lange, wie der Spieltag im Arbeitsspeicher steht; sie gehen weder in den Kalender noch in ein Archiv.

Was darüber hinaus bewusst nicht verarbeitet wird

Keine Verletzungsdaten. Das wären Gesundheitsangaben zu namentlich genannten Personen und damit die schärfste Kategorie der DSGVO (Art. 9). Die Quellen bieten sie an; sie sind nicht angebunden und sollen es auch nicht werden.

Die Grenze ist bewusst gezogen und soll halten: Alles Übrige zum Spielgeschehen ist eine Tatsache über ein öffentliches Ereignis. Eine Verletzung ist eine Aussage über den Körper eines Menschen. Das ist kein gradueller Unterschied.

Keine Personenfotos und keine Spielerkennungen. Die Quelle liefert zu jedem genannten Spieler ein Bild und einen dauerhaften Schlüssel mit. Beides wird verworfen. Ein Name in einer Meldung ist eine Angabe zum Spiel; ein gespeicherter Personenschlüssel wäre der Anfang einer Personendatenbank.

Vereinsnamen, Farben, Wappen

Vereinsnamen und -farben dienen der Zuordnung. Vereinswappen werden bewusst nicht angezeigt — sie sind eingetragene Marken. Dieser Dienst wird nicht von der DFL oder den Vereinen herausgegeben.

Privat betrieben — und trotzdem verantwortlich

EckDaten ist ein privates Freizeitprojekt ohne Werbung, Abonnement oder Einnahmen. Für die Impressumspflicht macht das den Unterschied: § 5 DDG gilt für geschäftsmäßige Angebote, hier greift er nicht. Auch Haftung und Verfügbarkeit richten sich danach; Einzelheiten stehen im Impressum.

Für den Datenschutz macht es keinen Unterschied. Die Ausnahme für rein persönliche Tätigkeiten (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) gilt nach ständiger Rechtsprechung nicht, sobald etwas im offenen Internet steht und von Fremden benutzt werden kann. Wer diese Seite betreibt, ist Verantwortlicher — auch wenn er sie ursprünglich für sich selbst gebaut hat.

Deshalb ist der Dienst so gebaut, dass möglichst wenig anfällt, das überhaupt jemandem zuzuordnen wäre: keine Konten, keine Cookies, keine Kennungen, keine IP-Speicherung, keine Auswertung des Verhaltens. Übrig bleibt genau eine Stelle — die Gerätekennung für Benachrichtigungen, und die entsteht nur, wenn man sie ausdrücklich einschaltet.

Ihre Rechte

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis 21 DSGVO. Da außer einer Push-Anmeldung nichts gespeichert wird, genügt für die Löschung in aller Regel das Ausschalten der Benachrichtigungen. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

Stand: 25. August 2026.